Pastoralrat
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde. Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes;
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung;
- Führung des Vermögensverzeichnisses;
- Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt.
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. Wurden dem KV auf Antrag und durch bischöfliches Dekret die Aufgaben des Pfarrgemeinderates übertragen, trägt er die Bezeichnung Pastoralrat.
Seit November 2022 gehören folgende Personen zum neugebildeten Pastoralrat der Pfarrgemeinde Sühnekirche vom Kostbaren Blut:
- Pater Andrzej Tenerowicz, Pfarrer und Vorsitzender des Pastoralrates
- Ursula Dammann, Bergen
- Conrad Graf von Hoyos, Hermannsburg, stellv. Vorsitzender
- Rita Rönicke, Bergen
- Tadeusz Zalewski, Bergen
- Helga Zeller, Bergen